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Hermann Sudermann


Gedenkschrift - 70 Jahre LO-NRW

70 Jahre LO Landesgr. NRW
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Breslau 1813: König Friedrich Wilhelm III. von Preußen erlässt am 17. März den Aufruf
„An mein Volk“. Farbdruck nach einem Aquarell von Richard Knötel

Reaktion auf Napoleon
1813 wurde in Preußen die Wehrpflicht eingeführt –
Die neue Landwehr aus dem Volk sollte das Heer unterstützen
von Ulrich Blode

Nach der verheerenden Niederlage Preußens gegen das napoleonische Frankreich im Vierten Koalitionskrieg war es im preußischen Heer zu verstärkten Reformen gekommen, die unter anderem von Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein, Karl August Freiherr von Hardenberg und Gerhard Johann David von Scharnhorst ausgingen. Dabei wurde von den siegreichen Franzosen gelernt, aber auch auf eigene Ideen zurückgegriffen. Schließlich bildete 1813 eine Reihe von Verordnungen den Beginn der allgemeinen Wehrpflicht in Preußen.

Mit der Annahme der Vorschläge des Grafen Johann David Ludwig Yorck von Wartenburg durch die ostpreußischen Landstände wurde vor 200 Jahren erstmals in Preußen das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht verwirklicht. Scharnhorst schwebte zuvor unter anderem eine Reservearmee vor, deren Grundlage bereits 1803 Karl Friedrich von dem Knesebeck in der Denkschrift „Ideen über die Errichtung einer Vaterlandsreserve und Provinzial- oder Ehrenlegion“ gedanklich niedergelegt hatte. Und wie die französischen Volksheere (Levée en masse) bereits zeigten, konnte die Massenaushebung den Bedarf an Soldaten leichter decken. Die in Ostpreußen beschlossene Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und Aufstellung einer Landwehr wurde zum Vorbild für ganz Preußen. Am 20. März 1813 wurde in der „Schlesischen privilegierten Zeitung“ zusammen mit dem preußisch-russischen Kalischer Bündnisvertrag sowie den Aufrufen Friedrich Wilhelms III. von Preußen „An mein Volk“ und „An mein Kriegsheer“ eine entsprechende gesamtpreußische Landwehrverordnung vom 17. März 1813 publiziert. Dieser zufolge hatten sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 40 Jahren, die nicht zu den aktiven Einheiten eingezogen wurden oder als freiwillige Jäger dienten, sich der Landwehr zur Verfügung zu halten. Je nach Bevölkerungsdichte wurde für jedes Gebiet eine bestimmte Anzahl an Wehrdienstleistenden festgelegt. Fanden sich nicht genug Freiwillige, wurde die fehlende Anzahl an Wehrmännern durch Los bestimmt. Doch die Hauptlast des Krieges sollte weiterhin das Heer tragen, allerdings unterstützt von der neu geschaffenen Landwehr und dem kurz darauf gegründeten Landsturm. Insgesamt sollten zusätzlich zum stehenden Heer 120.000 Mann mobilisiert werden.

Der Landwehrmann Hechel berichtet in seinen Erinnerungen „Unter Blücher nach Frankreich hinein“ über das Frühjahr 1813: „Mein Herr wollte mich nicht gerne missen und meinte wohl, dass ich’s selbst zufrieden sein würde, wenn ich so daheim bleiben könnte. Er rieb mir Schnupftabak in die Augen, damit sie entzündet aussehen sollten und ich bei der Musterung für den Soldatenstande untauglich befunden würde. Aber zehn Pferde hätten mich nicht gehalten. In der Buckau wusch ich die Augen aus … Pochenden Herzens eilte ich zu den Fahnen des Königs.“

Dabei war es keineswegs so, dass sich die Landwehr überall großer Beliebtheit erfreute. Die Freiwilligen hatten sich bereits früh gemeldet, so dass später aus den Wehrfähigen zwischen 17 Jahren und 40 Jahren gelost werden musste. Bereits kurze Zeit nach der Verordnung kam es zu den ersten Befreiungen, um die Verwaltung und Wirtschaft des Landes aufrechtzuerhalten. Zudem herrschte bei den Offizieren des Heeres Misstrauen gegenüber der Tauglichkeit eines Volksaufgebotes. Ferner blieben den Landwehrangehörigen die Privilegien der ebenfalls 1813 gegründeten freiwilligen Jäger versagt und ihre Ausstattung war schlechter. Anders als ursprünglich vorgesehen, war die Landwehr nicht völlig unabhängig. So wurde bei der Ausbildung auf Offiziere des stehenden Heeres zurückgegriffen. Auch dienten Landwehrbataillone als Ersatz des stehenden Heeres.

Getreu dem Motto „Der Mohr hat seine Arbeit getan, der Mohr kann gehen“ wurde die Landwehr nach der siegreichen Beendigung der Befreiungskriege zugunsten des stehenden Heeres zurückgedrängt. Die mit der Landwehr eingeführte Wehrpflicht ist jedoch – mit Unterbrechungen – bis heute geblieben, wenn auch zur Zeit ausgesetzt.

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, Ausgabe 4/13, 26.01.2013

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weitere Informationen:
Die Koalitionskriege 1792-1815
Die Konvention von Tauroggen Dez. 1812
Die Völkerschlacht bei Leipzig Okt. 1813


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